Letzter Stand vom 3.2.2015

Jüngst ließ der Insolvenzverwalter Dr. Biner Bähr eine weitere Klage gegen einen ehemaligen Teldafax-Kunden, den die Kanzlei Schachschneider vertritt, zurücknehmen, Amtsgericht Schwelm, Az. 22 C410/14. Auch hier wartete Dr. Bähr, wie üblich als Insolvenzverwalter für Teldafax Services GmbH und damit ohne Aktivlegitimation auftretend, die mündliche Verhandlung oder einen Hinweis des Gerichts gar nicht erst ab. Die Klageerwiderung der Kanzlei Schachschneider reichte ihm bereits aus, um die Aussichtslosigkeit seiner Klage zu erkennen.

Inzwischen dürfte neuen Klagen in den meisten Fällen zusätzlich auch durch Verjährung der angeblichen Forderungen der Boden entzogen sein.

Brandneues in Sachen Teldafax vom 22.9.2014

Seit einiger Zeit läßt Dr. Biner Bähr den unberechtigten Forderungsschreiben über Creditreform Urteile des LG Hannover und des LG Magdeburg zur Einschüchterung ehemaliger Teldafax-Kunden beilegen. Diese Urteile kamen ausschließlich aufgrund äußerst schwachen und nicht sachgerechten Vortrags der dortigen Beklagten zustande. Diese beiden Urteile sind ohne jegliche Bedeutung. Der Insolvenzverwalter Bähr legte diese Urteile auch im Verfahren vor dem Amtsgericht Neukölln, Az. 10 C 204/14, vor. Aufgrund entsprechenden Vortrags des Rechtsanwalts Jörg Schachschneider in diesem Verfahren, welcher die Urteile des LG Hannover und LG Magdeburg widerlegte, verlor Dr. Biner Bähr trotzdem. Lassen Sie sich von diesen Urteilen, die Creditreform Ihnen mit großen Worten mitschickt, keinesfalls beeindrucken, sondern lassen Sie sich sachgerecht und kompetent anwaltlich vertreten.

 

Zuletzt hat Dr. Biner Bähr am 16.9.14 vor dem Amtsgericht Neukölln, Az. 10 C 204/14, verloren. Der Beklagte wurde erfolgreich von der Kanzlei Schachschneider vertreten. Als neuesten "Trick" stellte der Insolvenzverwalter in diesem Verfahren sich selbst sogenannte "Einziehungsermächtigungen" als Insolvenzverwalter von Teldafax Marketing GmbH und Teldafax Energy GmbH zugunsten von Teldafax Services GmbH aus. Nach entsprechendem Vortrag von Rechtsanwalt Jörg Schachschneider bestätigte das AG Neukölln, Az. 10 C 204/14, daß es sich dabei um verbotene Insichgeschäfte (§ 181 BGB) handelt und wies die Klage auch schon deswegen ab. Auf den darin ebenfalls zu sehenden Rechtsmißbrauch des Insolvenzverwalters brauchte das Gericht gar nicht mehr einzugehen.

 

Eine weitere Klage verlor Dr. Biner Bähr mit klageabweisenden Urteil vom 21.8.14 vor dem Amtsgericht Oschersleben, Az. 3 C 72/14. Auch dort vertrat Rechtsanwalt Jörg Schachschneider den Beklagten erfolgreich.

 

Daß hier nicht noch mehr obsiegende Urteile angeführt werden (die Kanzlei Schachschneider hat sämtliche Prozesse gegen den Kläger Dr. Biner Bähr gewonnen), liegt daran, daß der Insolvenzverwalter bis zum heutigen Tage stets von einer Klage absieht, wenn er vorher weiß, daß die Kanzlei Schachschneider den Fall vertreten wird. So reichte schon in ca. über 100 Fällen ein anwaltliches Schreiben von Rechtsanwalt Jörg Schachschneider an Creditreform aus, um die Sache für die Mandanten zu beenden. Gerichtliche Mahnbescheide verfolgt der Insolvenzverwalter bis zum heutigen Tage nicht weiter, wenn er sieht, daß die Kanzlei Schachschneider den Widerspruch eingelegt hat. In den von der Kanzlei Schachschneider geführten gerichtlichen Verfahren beaufragten die Mandanten erst mit der Klageschrift in der Hand die Kanzlei Schachschneider.

NEUES in Sachen TelDaFax

Informativ ist auch der Artikel des "TAGESSPIEGEL" (Berlin), der zu dem Ergebnis kommt: "Viele zahlen - obwohl sie das nicht müssen." Hier der link:

 

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/teldafax-neue-hoffnung-fuer-ex-kunden/9812290.html

 

Nehmen auch Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch bei einem Rechtsanwalt, der sich mit der Materie Teldafax auskennt. Der Insolvenzverwalter von Teldafax Marketing GmbH, Teldafax Energy GmbH und Teldafax Services GmbH - in Personalunion Dr. Biner Bähr - betrachtet die für von ihm verlorene Prozesse anfallenden Kosten lediglich als Nebenkosten, als Verwaltungskosten. Solange sich nicht genügend Ex-Kunden wehren, fallen solche Kosten in seiner Rechnung nicht ins Gewicht. Lassen Sie die Rechnung des Insolvenzverwalters nicht aufgehen und wehren Sie sich! Rechtsanwalt Jörg Schachschneider am 22.6.2014

Teldafax AKTUELL! Teldafax AKTUELL! Teldafax AKTUELL!

Jüngst hat der Insolvenzverwalter Dr. Biner Bähr, White & Case, seine Klage vor dem Amtsgericht Schöneberg (Berlin), Az. 2 C 330/13, gegen einen Mandanten der Kanzlei Schachschneider zurückgenommen. Er tat dies, noch bevor sich das Gericht überhaupt auch nur geäußert hat und vor einer mündlichen Verhandlung. Offensichtlich hat Dr. Biner Bähr die umfangreiche und fundierte Klageerwiderung von Rechtsanwalt Schachschneider schon gereicht, um zu erkennen, daß er mit seinen Behauptungen nur dann durchkommt, wenn nicht sachgerecht erwidert wird. Das zeigt, wie wichtig es ist, eine mit der erfolgreichen Argumentation vertraute Kanzlei in den Teldafax-Fällen zu beauftragen, um scheinbare Erfolge des Insolvenzverwalters zu verhindern. Vom 12.März 2014.

UPDATE zur Teldafax-Insolvenz!

NICHT ZAHLEN! Das gilt auch weiterhin.

Rechtsanwalt Jörg Schachschneider hat zahlreiche Urteile über Klagen des Insolvenzverwalters durchgearbeitet. Aus diesen Urteilen ergab sich folgendes Bild: Dr. Biner Bähr hat viele seiner Klagen verloren oder auf seine Kosten zurückgenommen, um weiteren Klageabweisungen zu entgehen. In Fällen, in denen er gewonnen hat, haben die Beklagten bzw. deren Rechtsanwälte nicht ausreichend oder unzutreffend vorgetragen und nicht oder nicht ausreichend den Vortrag von Dr. Bähr bestritten, so daß die Gerichte ihren Urteilen seine Behauptungen als unstreitig zugrundelegen mußten.

Entscheidend für die erfolgreiche Abwehr von Klagen des Insolvenzverwalters Dr. Biner Bähr ist also der richtige, sachgemäße Vortrag des Beklagten in der Klageerwiderung. Profitieren Sie hierbei von der Erfahrung von Rechtsanwalt Jörg Schachschneider in den TELDAFAX-Fällen. Die Kanzlei vertritt bundesweit, außergerichtlich und im Prozeß! Ein persönlicher Termin vor Ort in Berlin ist nicht erforderlich, Abwicklung kann über E-Mail, Telefon und Fax unkompliziert und schnell erfolgen. Die Kanzlei Schachschneider berechnet auch nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), KEINE teuren Extra-Gebühren wie dies manch andere Kanzlei macht.

Es lohnt sich auch, rechtzeitig und vor einer Klage bzw. gerichtlichen Mahnbescheid einen Anwalt einzuschalten. In allen Fällen, in denen die ehemaligen TELDAFAX-Kunden die Kanzlei Jörg Schachschneider rechtzeitig mit der vorgerichtlichen Abwehr der Ansprüche des Insolvenzverwalters Dr. Biner Bähr beauftragten, ist bisher keine Klage erhoben worden! Mit eigenen, privaten Schreiben an Creditreform erreichen Sie dagegen erfahrungsgemäß grundsätzlich nichts. Lassen Sie sich von gönnerhaft angebotenen Forderungsnachlässen - so die neueste Masche, um doch noch unrechtmäßig zu kassieren - nicht beirren.

Es gilt also auch weiterhin: NICHT zahlen!

Jörg Schachschneider, Rechtsanwalt, 15.1.2014