Termin vereinbaren

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß aus Gründen der Effektivität und zur Vermeidung von Wartezeiten die Vereinbarung eines Termins unbedingt erforderlich ist. Das bedeutet aber nicht, daß Sie auf einen Termin lange warten müßten. In sehr dringenden Fällen ist grundsätzlich auch ein Termin noch am selben Tag möglich. Aber auch in den meisten Fällen, in denen keine Eilbedürftigkeit vorliegt, bekommen Sie einen schnellen Termin. Gerne wird Ihnen z.B. bei Berufstätigkeit auch ein Termin nach 18:00 Uhr angeboten, damit Sie sich nicht extra frei nehmen müssen. In besonderen Fällen, etwa wenn Sie polizeilich oder richterlich in Haft genommen sind, sind auch Termine vor Ort und in der Nacht möglich.

In dem Falle, daß Sie Ihre Wohnung aus gesundheitlichen Gründen ohne größeren Aufwand nicht verlassen können, ist grundsätzlich ein Termin bei Ihnen vor Ort möglich.

Vereinbaren Sie in allen Fällen einen Termin telefonisch:

Telefon 030 - 319 562 36