Bearbeitungsgebühr bei Krediten zurückfordern!

Jahrelang haben die Banken unrechtmäßig sogenannte "Bearbeitungsgebühren" für den Abschluß von Kreditverträgen verlangt. Dem hat der BGH (Bundesgerichtshof) jedoch ein Ende gemacht. Bearbeitungsgebühren, die über Allgemeine Geschäftsbedingungen, Preisaushänge oder ähnlichem von Banken kassiert bzw. einfach gleich von der Kreditsumme einbehalten wurden, sind unzulässig und von den Banken zu erstatten. Achtung: In vielen Fällen (bei bis zum Ende 2011 abgeschlossenen Kreditverträgen) ist bereits Verjährung mit Ablauf des 31.12.2014 eingetreten. Aber einige Banken haben auch noch in den Jahren 2012 und auch noch danach Bearbeitungsgebühren unrechtmäßig verlangt. Haben Sie also einen Kreditvertrag (Darlehensvertrag) mit Bearbeitungsgebühren noch nach Ende 2011 abgeschlossen, so können Sie auch jetzt noch diese Gebühren zurückverlangen. Ansprüche auf Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren aus Kreditverträgen, die z.B. 2012 geschlossen wurden, verjähren beispielsweise erst mit Ablauf des 31.12.2015 und können noch geltend gemacht werden.

 


RA Jörg Schachschneider